Gastransporteure werden mit neuen Investitionsbedingungen konfrontiert…
Berlin (energate) – Mit der Neuordnung der Offshore-Umlage für Übertragungsnetzbetreiber greift die Bundesregierung „überraschend“ auch in die Investitionsbedingungen für Transportnetzbetreiber ein. Das beklagen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium, das energate vorliegt. In seinen Referentenentwurf aus dem Oktober für eine Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage (energate berichtete) hat das Ministerium auch Anpassungen im Regulierungsrecht aufgenommen. Diese sorgen für „gravierende Verschlechterungen der Investitionsbedingungen“, kritisieren die Gasnetzbetreiber.
Konkret geht es um das Instrument der Investitionsmaßnahme. Hierüber können sich Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber Investitionen genehmigen lassen, wenn sie ihr Netz erweitern oder umstrukturieren. Hat die Bundesnetzagentur eine solche Genehmigung bislang unbefristet erteilt, soll sie künftig nur noch für eine Regulierungsperiode gelten. Dann muss die Maßnahme der Behörde erneut zur Prüfung vorgelegt werden. Ziel der Regelung sei es, so heißt es in der Verordnungsbegründung, einen Anreiz zum zügigen Abschluss beantragter Investitionsmaßnahmen zu setzen. „Grundsätzlich ist die Investitionsmaßnahme eine Ausnahmeregelung von dem Budgetprinzip der Anreizregulierung und sollte als solche in seiner Anwendung auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden.“
Bundesnetzagentur sieht überhöhte Kostenerstattung
Die Investitionsmaßnahme ermöglicht den Transportnetzbetreibern eine zeitnahe Refinanzierung ihrer Investitionen. Geltend machen können die Unternehmen dabei Kapital- und Betriebskosten. Wobei letztere über eine Pauschale auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten abgegolten werden. Bei dieser Betriebskostenpauschale setzt das Bundeswirtschaftsministerium einen weiteren Hebel an. „Nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur“ führe die pauschale Geltendmachung zu einer überhöhten Erstattung, schreibt das Ministerium. In bestimmten Fällen könne es auch zu einer Doppelerstattung kommen.
Im Grundsatz gilt aktuell für Betriebskosten eine Pauschale von 0,8 Prozent. Die Bundesnetzagentur kann abweichende Pauschalen festlegen und hat zum Beispiel für den Bau von Verdichtern (5,2 %) oder Gasdruckregel- und Messanlagen (5,8 %) höhere Werte bestimmt. Über die neue Verordnung soll die Bemessung künftig stärker differenziert werden. Maßgeblich ist dafür der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. So soll die Pauschale nur noch für den Zeitraum nach der Inbetriebnahme bis zur Überführung der Maßnahme ins Budget gelten. Von der Genehmigung bis zur vollständigen Inbetriebnahme soll dagegen – wenn überhaupt – eine reduzierte Pauschale gelten. Im Entwurf ist von 0,2 Prozent die Rede. Generell möchte die Regierung die Befugnisse der Bundesnetzagentur hier stärken. So soll die Behörde festlegen können, „ob und in welcher Höhe“ eine Pauschale sachgerecht sei.
FNB: Mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit
Die FNB kritisieren die vorgeschlagenen Werte als willkürlich. In Summe werde das erst im Jahr 2012 eingeführte Instrument der Investitionsmaßnahme entwertet. „Der uns vorliegende Entwurf bedeutet mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und führt zu signifikanten Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“, heißt es im gemeinsamen Schreiben. Die Netzbetreiber befürchten vor allem, dass das permanente Nachjustieren an den Rahmenbedingungen Investoren abschreckt. Die Kapitalgeber könnten sich am Ende die Unsicherheit über höhere Risikoprämien bezahlen lassen. Das wiederum würde dazu führen, dass die Kosten von Investitionsmaßnahmen nicht sinken, sondern steigen.
