Zusatzzeichen 1022-13: E-Bikes frei Lizenz: Gemeinfrei

Von Richard Kiessler

Um dem Klimawandel radikal zu begegnen, jedenfalls auf ihre Art, lobt die GroKo in Berlin bis 2030 eine Million Euro als Kaufprämie für Ladestationen aus, damit wir Autofahrer e-mobiler werden. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist bislang nicht geplant, auch nicht für islamistische Bittsteller oder waffennärrische „Reichsbürger“. Doch da gibt’s Ausnahmen und Extrawürste: Im Freistaat Bayern, der einst dem Grundgesetz seine Zustimmung verweigern wollte, versperrt ein „Sektenfilter“ allen jenen den Zugang zu staatlicher Knete, die sich zur Scientology-Kirche bekennen. Nun muss man deren Ziele nicht teilen, aber Unglaubliches ist geschehen, das Schindluder mit unserer Rechtskultur betreibt: Das Bayerische Verwaltungsgericht München schmetterte die Klage einer Musikerin ab, der die Stadt München die „Förderung für die Neuanschaffung eines Pedelecs“ (vulgo: E-Bike) verweigerte.

Die Klägerin wollte die „Förderrichtlinie Elektromobilität ‚München e-mobil‘ nutzen und die von der Stadt bis zu 500 Euro ausgelobte Kaufprämie einstreichen. Weil sie aber keine „Schutzerklärung“ unterschreiben mochte, mit sich ein jeder in Bayern voller Demut von der Scientology-Kirche distanzieren muss, stolperte die Antragstellerin in die Falle des „Sektenfilters“: Da die subventionierten E-Bikes mit dem Aufkleber „München e-mobil“ bestückt seien, so die verquere Urteilsfindung der Verwaltungsrichter, könne das „Fortbewegungsmittel“ ja „gegebenenfalls auch zu religiös-weltanschaulichen  oder missionarischen Zwecken“ genutzt werden. Eine Förderung des Pedelec könnte zudem „Zweifel an der Verfassungskonformität und Integrität von Scientology innerhalb der Gesellschaft relativieren.“ So schmiedet man sich in Bayern eine verquaste Wirklichkeit zurecht.

Ja, Scientologen werden in Deutschland, anders als in über 150 Staaten der Erde, verfassungsfeindlicher Umtriebe bezichtigt. Deshalb konnte sich das bayerische Gericht  auf einen Erlass der Staatsregierung in München aus dem Jahr 1998 berufen. Jedenfalls in erster Instanz, vor der Revision. Da bleibt offen, ob nicht auch der von den Schlapphüten beäugte AfD-Führer Björn Höcke in einen Filter rutschen müsste, sollte er in der einstigen Hauptstadt der Bewegung einen Zuschuss für ein Pedelc oder eine Ladestation einfordern wollen, um sein missionarisches Unwesen zu betreiben.

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